KFZ Versicherung

Die KFZ Versicherung ist unterteilt in die KFZ-Haftpflich, KFZ Kakso, KFZ Rechtsschutz und die KFZ Insassenunfall.

KFZ Versicherung

KFZ Haftpflichtversicherung

Bei der KFZ Haftpflichtversicherung werden Schäden übernommen, die durch Ihr Auto an anderen Fahrzeugen, Personen oder Objekten verursacht werden. Weiters wird die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen an Sie ebenfalls von der KFZ Haftpflichtversicherung übernommen. Schäden an Personen und deren Kleidern und Gepäckstücken, die zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls bei Ihnen im Auto waren, sind ebenfalls gedeckt. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist in Österreich für jedes angemeldete KFZ vorgeschrieben. Versichert sind sowohl der Eigentümer des KFZ, als auch der Halter, der Lenker, die Insassen und die Einweisenden. Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt im allgemeinen in Europa und in allen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, wie den Kanarischen Inseln, Iran, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern und den Azoren.

Stillegungsvorteil für Motorräder und Mopeds

  • keine Kennzeichenhinterlegung notwendig
  • von 10. November bis 09. März gilt in der Haftpflicht ein Selbstbehalt von €200,-- excl. Versicherungssteuer pro Schaden

KFZ Kaskoversicherung

Die KFZ Kaskoversicherung bezahlt im Allgemeinen Schäden am eigenen KFZ. Bei der Kaskoversicherung ist generell zwischen Vollkasko und Teilkasko zu unterscheiden. Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverursachte Unfälle wobei die einzelnen Produkte der verschiedenen Versicherungsgesellschaften voneinander abweichen können. Bei der Teilkaskoversicherung sind selbstverursachte Unfälle nie gedeckt. Alle anderen inkludierten Leistungen sind sehr unterschiedlich und reichen von Parkschäden über Sturmschäden bis hin zu Diebstahl, Glasschäden, etc. Daher ist es immer anzuraten sich je nach Bedürfnissen individuell beraten zu lassen.

Varianten

  • Vollkaskoversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Parkschadenversicherung

KFZ Rechtsschutzversicherung

Die KFZ Rechtsschutzversicherung ist gerade in Zeiten, in denen es nach Unfällen immer häufiger zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt anzuraten. Die KFZ Rechtsschutzversicherung vertritt sie von der Beratung bis Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht. Die KFZ Rechtsschutzversicherung gilt wie die Haftpflichtversicherung in Europa und in außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Die Versicherungssumme ist je nach Gesellschaft unterschiedlich.

KFZ Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung sind Sie und Ihre Insassen gegen Tod und Invalidität versichert. Im Rahmen der Insassenunfallversicherung ist es auch möglich sich auf Heilkosten und Taggeld zu versichern.

KFZ Zulassung

Anmeldung Neufahrzeug

  • Typenschein
  • Kaufvertrag
  • NOVA-Bestätigung bzw. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport
  • bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)

Anmeldung Gebrauchtfahrzeug

  • Typenschein
  • Kaufvertrag
  • Überprüfungsbefund (Pickerlgutachten)
  • Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport
  • bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)

Anmeldung Wechselkennzeichen

  • Zulassungsscheine aller laufenden Fahrzeuge
  • Unterlagen anzumeldende(s) Fahrzeug(e) - siehe Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug

Ummeldung

  • Typenschein, Zulassungsschein, gegebenfalls Nicht-EU oder schwarzes Kennzeichen
  • Unterlagen des anzumeldenden Neufahrzeugs oder Gebrauchtfahrzeugs

Adressänderung

  • Typenschein
  • Zulassungsschein(e)
  • Vollmacht

Namensänderung

Benötigte Unterlagen:

  • Typenschein
  • Heiratsurkunde
  • Zulassungsschein(e)
  • Vollmacht

Hinterlegung

Benötigte Unterlagen:

  • Kennzeichen
  • Zulassungsschein(e)
  • Vollmacht

Abmeldung

Benötigte Unterlagen:

  • Typenschein
  • Zulassungsschein(e)
  • Kennzeichen
  • Vollmacht

Verlust Kennzeichen

Benötigte Unterlagen:

  • Typenschein
  • Zulassungsschein(e)
  • Überprüfungsbefund
  • Verlustbestätigung
  • Vollmacht

Verlust Zulassungsschein

Benötigte Unterlagen:

  • Verlustbestätigung
  • Vollmacht

Probefahrtkennzeichen (zB. für Werkstätten)

  • Kammerbestätigung
  • Behördlicher Bescheid
  • Gewerbeschein
  • Vollmacht

Überstellungskennzeichen

  • Typenschein
  • Kaufvertrag
  • Überprüfungsbefund
  • Reisepass
  • Vollmacht

Wichtige Hinweise

  • Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!
  • Leasing/Kammerbestätigungen, die via Fax oder E-Mail direkt an die Zulassungsstelle gehen, sowie Meldenachweise, die direkt von der Behörde übermittelt werden, gelten als Originale
  • Der Antragsteller hat bei Bedarf seine Identität nachzuweisen.
  • Kennzeichen können beibehalten werden bei Fahrzeugwechsel sowie Besitzwechsel.
  • Anmeldungen für Gemeinde, Bund oder Land sind wegen der Bestellung von Subserienkennzeichen 4-5 Tage vorher anzukündigen.
  • Kennzeichen nur in gereinigtem Zustand abgeben.
  • Ausbesserungen und Korrekturen auf Kaufverträgen, Vollmachten und Prüfbefunden unbedingt vermeiden (unsere Akten werden von der Behörde kontrolliert).
  • Kaufverträge müssen Vorname, Zuname, Adresse und Unterschrift von Käufer und Verkäufer aufweisen, bei Händlern zusätzlich die Originalstampiglie.
  • Wunschkennzeichen sind bei der Behörde zu beantragen, mit dem behördlichen Bewilligungsschreiben werden von uns dann die Kennzeichen bestellt (Lieferzeit ca. 4-5 Tage).
  • An- und Ummeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet, Änderungen und Abmeldungen zwischendurch.
  • Ist der Antragsteller minderjährig, wird für die Zulassung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt (siehe Formulare)

 

Kostenaufschlüsselung

Anmeldegebühr

 

Privat

Anmeldung mit Kennzeichen

EUR

191,10

Anmeldung mit Kennzeichen und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

213,10

Anmeldung ohne Kennzeichen

EUR

170,10

Anmeldung ohne Kennzeichen und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

192,10

Besitzwechsel

EUR

168,20

Besitzwechsel und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

190,20

Moped

EUR

177,60

Moped und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

199,60

Motorrad

EUR

182,10

Motorrad und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

204,10

Anhänger

EUR

180,60

Anhänger und Scheckkartenzulassungsschein

EUR

202,60

Überstellungsfahrtenbewilligung KFZ

EUR

187,30

Überstellungsfahrtenbewilligung Anhänger

EUR

177,10

Probefahrtenbewilligung KFZ

EUR

67,10
Probefahrtenbewilligung Anhänger

EUR

57,20
Probefahrtenbewilligung Motorrad

EUR

59,30

Probefahrtenbewilligung Moped

EUR

54,80

Vorübergehende Zulassung KFZ

EUR 190,50

Vorübergehende Zulassung Anhänger

EUR 180,30

Vorübergehende Zulassung Moped

EUR

177,60


Kosten für Kennzeichen

 

 

 Garnitur

EUR

21,00

 Einzeltafel

EUR

10,50

 Motorrad

 EUR 12,00

 Moped

 EUR 7,50

 Rote Tafel

 EUR 10,70

© by Versicherungsagentur Strein 2012