KFZ Versicherung
Die KFZ Versicherung ist unterteilt in die KFZ-Haftpflich, KFZ Kakso, KFZ Rechtsschutz und die KFZ Insassenunfall.
KFZ Versicherung
KFZ Haftpflichtversicherung
Bei der KFZ Haftpflichtversicherung werden Schäden übernommen, die durch Ihr Auto an anderen Fahrzeugen, Personen oder Objekten verursacht werden. Weiters wird die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen an Sie ebenfalls von der KFZ Haftpflichtversicherung übernommen. Schäden an Personen und deren Kleidern und Gepäckstücken, die zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls bei Ihnen im Auto waren, sind ebenfalls gedeckt. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist in Österreich für jedes angemeldete KFZ vorgeschrieben. Versichert sind sowohl der Eigentümer des KFZ, als auch der Halter, der Lenker, die Insassen und die Einweisenden. Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt im allgemeinen in Europa und in allen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, wie den Kanarischen Inseln, Iran, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern und den Azoren.
Stillegungsvorteil für Motorräder und Mopeds
- keine Kennzeichenhinterlegung notwendig
- von 10. November bis 09. März gilt in der Haftpflicht ein Selbstbehalt von €200,-- excl. Versicherungssteuer pro Schaden
KFZ Kaskoversicherung
Die KFZ Kaskoversicherung bezahlt im Allgemeinen Schäden am eigenen KFZ. Bei der Kaskoversicherung ist generell zwischen Vollkasko und Teilkasko zu unterscheiden. Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverursachte Unfälle wobei die einzelnen Produkte der verschiedenen Versicherungsgesellschaften voneinander abweichen können. Bei der Teilkaskoversicherung sind selbstverursachte Unfälle nie gedeckt. Alle anderen inkludierten Leistungen sind sehr unterschiedlich und reichen von Parkschäden über Sturmschäden bis hin zu Diebstahl, Glasschäden, etc. Daher ist es immer anzuraten sich je nach Bedürfnissen individuell beraten zu lassen.
Varianten
- Vollkaskoversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Parkschadenversicherung
KFZ Rechtsschutzversicherung
Die KFZ Rechtsschutzversicherung ist gerade in Zeiten, in denen es nach Unfällen immer häufiger zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt anzuraten. Die KFZ Rechtsschutzversicherung vertritt sie von der Beratung bis Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht. Die KFZ Rechtsschutzversicherung gilt wie die Haftpflichtversicherung in Europa und in außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Die Versicherungssumme ist je nach Gesellschaft unterschiedlich.
KFZ Insassenunfallversicherung
Bei der Insassenunfallversicherung sind Sie und Ihre Insassen gegen Tod und Invalidität versichert. Im Rahmen der Insassenunfallversicherung ist es auch möglich sich auf Heilkosten und Taggeld zu versichern.
KFZ Zulassung
Anmeldung Neufahrzeug
- Typenschein
- Kaufvertrag
- NOVA-Bestätigung bzw. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport
- bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug
- Typenschein
- Kaufvertrag
- Überprüfungsbefund (Pickerlgutachten)
- Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport
- bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
Anmeldung Wechselkennzeichen
- Zulassungsscheine aller laufenden Fahrzeuge
- Unterlagen anzumeldende(s) Fahrzeug(e) - siehe Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug
Ummeldung
- Typenschein, Zulassungsschein, gegebenfalls Nicht-EU oder schwarzes Kennzeichen
- Unterlagen des anzumeldenden Neufahrzeugs oder Gebrauchtfahrzeugs
Adressänderung
- Typenschein
- Zulassungsschein(e)
- Vollmacht
Namensänderung
Benötigte Unterlagen:
- Typenschein
- Heiratsurkunde
- Zulassungsschein(e)
- Vollmacht
Hinterlegung
Benötigte Unterlagen:
- Kennzeichen
- Zulassungsschein(e)
- Vollmacht
Abmeldung
Benötigte Unterlagen:
- Typenschein
- Zulassungsschein(e)
- Kennzeichen
- Vollmacht
Verlust Kennzeichen
Benötigte Unterlagen:
- Typenschein
- Zulassungsschein(e)
- Überprüfungsbefund
- Verlustbestätigung
- Vollmacht
Verlust Zulassungsschein
Benötigte Unterlagen:
- Verlustbestätigung
- Vollmacht
Probefahrtkennzeichen (zB. für Werkstätten)
- Kammerbestätigung
- Behördlicher Bescheid
- Gewerbeschein
- Vollmacht
Überstellungskennzeichen
- Typenschein
- Kaufvertrag
- Überprüfungsbefund
- Reisepass
- Vollmacht
Wichtige Hinweise
- Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!
- Leasing/Kammerbestätigungen, die via Fax oder E-Mail direkt an die Zulassungsstelle gehen, sowie Meldenachweise, die direkt von der Behörde übermittelt werden, gelten als Originale
- Der Antragsteller hat bei Bedarf seine Identität nachzuweisen.
- Kennzeichen können beibehalten werden bei Fahrzeugwechsel sowie Besitzwechsel.
- Anmeldungen für Gemeinde, Bund oder Land sind wegen der Bestellung von Subserienkennzeichen 4-5 Tage vorher anzukündigen.
- Kennzeichen nur in gereinigtem Zustand abgeben.
- Ausbesserungen und Korrekturen auf Kaufverträgen, Vollmachten und Prüfbefunden unbedingt vermeiden (unsere Akten werden von der Behörde kontrolliert).
- Kaufverträge müssen Vorname, Zuname, Adresse und Unterschrift von Käufer und Verkäufer aufweisen, bei Händlern zusätzlich die Originalstampiglie.
- Wunschkennzeichen sind bei der Behörde zu beantragen, mit dem behördlichen Bewilligungsschreiben werden von uns dann die Kennzeichen bestellt (Lieferzeit ca. 4-5 Tage).
- An- und Ummeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet, Änderungen und Abmeldungen zwischendurch.
- Ist der Antragsteller minderjährig, wird für die Zulassung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt (siehe Formulare)
Kostenaufschlüsselung
Anmeldegebühr |
|
Privat |
Anmeldung mit Kennzeichen |
EUR |
191,10 |
Anmeldung mit Kennzeichen und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
213,10 |
Anmeldung ohne Kennzeichen |
EUR |
170,10 |
Anmeldung ohne Kennzeichen und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
192,10 |
Besitzwechsel |
EUR |
168,20 |
Besitzwechsel und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
190,20 |
Moped |
EUR |
177,60 |
Moped und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
199,60 |
Motorrad |
EUR |
182,10 |
Motorrad und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
204,10 |
Anhänger |
EUR |
180,60 |
Anhänger und Scheckkartenzulassungsschein |
EUR |
202,60 |
Überstellungsfahrtenbewilligung KFZ |
EUR |
187,30 |
Überstellungsfahrtenbewilligung Anhänger |
EUR |
177,10 |
Probefahrtenbewilligung KFZ |
EUR |
67,10 |
Probefahrtenbewilligung Anhänger |
EUR |
57,20 |
Probefahrtenbewilligung Motorrad |
EUR |
59,30 |
Probefahrtenbewilligung Moped |
EUR |
54,80 |
Vorübergehende Zulassung KFZ |
EUR | 190,50 |
Vorübergehende Zulassung Anhänger |
EUR | 180,30 |
Vorübergehende Zulassung Moped |
EUR |
177,60 |
|
|
|
Garnitur |
EUR |
21,00 |
Einzeltafel |
EUR |
10,50 |
Motorrad |
EUR | 12,00 |
Moped |
EUR | 7,50 |
Rote Tafel |
EUR | 10,70 |